Tritt ein Elternvertreter vor Beendigung der offiziellen Amtsdauer aus, so kann der Vorstand aus der entsprechenden Klasse für den Rest der Amtsdauer einen neuen Elternvertreter bestimmen.
Vorstandsmitglied
Tritt ein Vorstandsmitglied vor Beendigung der offiziellen Amtsdauer aus, so muss an der nächsten Elternratsversammlung ein Ersatz gewählt werden. Für das Ersatzmitglied im Vorstand kann wieder ein Elternvertreter aus der entsprechenden Klasse durch den Vorstand bestimmt werden.